Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der
Firma Derscheidt Rolladenbau GmbH (im nachfolgenden Firma Derscheidt genannt)
Martinsstr. 22-24
55116 Mainz
Tel: 06131/571011
E-Mail: info@derscheidt.de
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Der Vertragsschluss erfolgt generell schriftlich anhand eines schriftlichen Angebotes der Firma Derscheidt. Der Kunde wird in diesem Fall auf die Einbeziehung der vorliegenden AGB in das Vertragsverhältnis schriftlich oder mündlich hingewiesen. Der Vertragsschluss kommt nur mit einer gültigen Unterschrift einer geschäftsfähigen Partei/Person zustande.
2.2 Vertragsschluss per Fernkommunikation
a. Kunden haben über die Webseite der Firma Derscheidt die Möglichkeit, sich über das vorhandene Produktsortiment zu informieren. Dort abgegebene Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für den Kunden unverbindlich. Dies gilt ebenfalls für Anfragen zur Erstellung eines Angebots über sonstige Fernkommunikationsmittel. Die Firma Derscheidt unterbreitet den Kunden auf Anfrage ein verbindliches Angebot in Textform. Sofern im Angebot nicht abweichend bestimmt, kann der Kunde das Angebot innerhalb von 30 Tagen verbindlich annehmen. Danach ist die Firma Derscheidt nicht mehr an das Angebot gebunden.
b. Die Annahme des Angebots durch den Kunden bedarf grundsätzlich der Textform. Etwaige Bestellbestätigungen hat der Kunde umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Mengen-, Maß- und Farbangaben. Abweichungen zwischen Angebot, Annahme und Bestellbestätigung sowie Unrichtigkeiten sind der Firma Derscheidt umgehend anzuzeigen. Auf die Umsetzung verspätet mitgeteilter Änderungswünsche hat der Kunde keinen Anspruch.
c. Die Abwicklung eines nach Ziffer 2.3 angefragten Vertragsangebotes und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss
erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail und zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
2.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige die Bestellung betreffenden Änderungen sind nur gültig, sofern die Firma Derscheidt sie in Textform bestätigt hat.
Dies gilt auch für Änderungswünsche, die der Kunde im Rahmen eines Montagetermins gegenüber der Firma Derscheidt äußert. Die Firma Derscheidt weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Monteure der Firma Derscheidt nicht bevollmächtigt sind, Auftragsinhalte zu erweitern, zu kürzen oder in sonstiger Art und Weise zu ändern.
2.5 Die Firma Derscheidt ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss notwendige technische Änderungen, Modifikationen oder Anpassungen des Vertragsgegenstandes vorzunehmen, soweit dadurch keine Verschlechterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt. Der Kunde ist über etwaige Änderungen zu informieren und das Einverständnis ist einzufordern.
§ 3 Abstimmung der Lieferung oder Montage
3.1 Liefer- und Montagetermine sowie Terminänderungen sind zwischen dem Kunden und der Firma Derscheidt in Textform oder telefonisch zu vereinbaren.
3.2 Wenn für die Lieferung- und/oder Montage Dritte erforderlich sind, ist die Firma Derscheidt berechtigt, den Liefer- und/oder Montagetermin zu ändern, wenn sie nicht rechtzeitig von dem Dritten beliefert wird. In diesem Fall informiert die Firma Derscheidt den Kunden in Textform oder telefonisch und vereinbart mit ihm einen neuen Liefer- und/oder Montagetermin. Das Gleiche gilt für wetter- und witterungsbedingte Terminabsagen.
3.3 Der Kunde ist berechtigt, der Firma Derscheidt eine angemessene Frist zur Lieferung und/oder Montage zu setzen, wenn seit dem ersten erfolglosen Liefer und/oder Montagetermin acht Wochen vergangen sind. Im Falle des erfolglosen Verstreichens dieser Frist ist der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung und/oder Montage oder Nichterfüllung, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 7.
3.4 Bietet die Firma Derscheidt die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten unter der angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
§ 4 Gefahrübergang
4.1 Lieferung von Waren
a. Bei Waren, die ohne Montagevereinbarung per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung “frei Bordsteinkante”, also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart ist.
b. Scheitert die Zustellung von Waren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die der Firma Derscheidt hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Zusendung, nicht wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt.
Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung diesbezüglich getroffene Regelung.
c. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald die Firma Derscheidt die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald die Firma Derscheidt die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
4.2 Montage
a. Für die Leistung der Firma Derscheidt ist grundsätzlich eine Abnahme vorgesehen, der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen.
Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Leichte, montagebedingte Verunreinigungen des Werks sind unwesentliche Mängel und berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung
b. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn die Firma Derscheidt dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat (i.d.R. 10 Werktage) und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels gegenüber der Firma Derscheidt verweigert hat.
c. Die Rechtsfolgen aus Ziffer 4.2 lit. b. treten nur dann ein, wenn die Firma Derscheidt den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.
d. Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Werk gemäß Ziffer 4.2 lit a. ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die gesetzlichen Nacherfüllungs-, Selbstvornahme-, Aufwendungsersatz- und Rücktrittsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.
e. Die Firma Derscheidt und der Kunde führen nach Abschluss der Montage eine gemeinsame Inaugenscheinnahme des Werkes durch und erstellen hierüber ein schriftliches Abnahmeprotokoll. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mitwirkung an der Durchführung der Inaugenscheinnahme sowie der Erstellung des Abnahmeprotokolls zu verweigern. Sofern der Kunde bei Abnahme nicht anwesend ist hat er sicherzustellen, dass ein bevollmächtigter Vertreter die Abnahme durchführen kann.
f. Die Firma Derscheidt trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung eines Werks bis zu dessen Abnahme durch den Kunden. Kommt der Kunde in Verzug mit der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Teilabnahmen sind zulässig. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung etwaiger vom Kunden für die Herstellung des Werks bereitgestellter oder bereitzustellender Leistungen ist die Firma Derscheidt nicht verantwortlich.
g. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
§ 5 Preise und Zahlung
5.1 Vertraglich vereinbarter Preis ist der in der Endabrechnung genannte Preis in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwert-/Umsatzsteuer, inkl. Verpackung und/oder Transport- bzw. Versandkosten sowie Montagekosten.
5.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Angebot der Firma Derscheidt mitgeteilt. Bei einem Kauf auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert wurde und dem Kunden die Rechnung zugegangen ist. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von sieben
Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Schecks, Bank- oder Postüberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei der Firma Derscheidt eingeht, als Zahlungseingang. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Firma Derscheidt berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Derscheidt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB gegenüber Unternehmen und gewerblich handelnden Personen gemäß § 288 (5) BGB sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € zu berechnen. Gegenüber Privatpersonen ist die Firma Derscheidt berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen.
5.4 Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen des Vertragsgegenstandes nach Art oder Umfang auf Veranlassung des Kunden nachdem schriftlichen Auftrag erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden gesondert zu dem vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
5.5 Sofern die Leistungen der Firma Derscheidt sechs Monate oder später nach Vertragsschluss erbracht werden, ist sie berechtigt, angemessene Preisänderungen wegen veränderter Material-, Produktions-, Vertriebs- und sonstiger Kosten für die Lieferungen und Leistung des Vertragsgegenstandes vorzunehmen.
5.6 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Kunde auch zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Firma Derscheidt.
6.2 Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend:
a. Die Firma Derscheidt behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
b. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Müssen Wartungs und Inspektionsarbeiten vor dem Eigentumsübergang durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Firma Derscheidt unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
c. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Firma Derscheidt in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Derscheidt, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt ist, oder die Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung jedoch nicht offengelegt und die Forderung nicht eingezogen.
§ 7 Garantie / Gewährleistung
7.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
Die Garantiefristen und Gewährleistungsfristen sind wie folgt, wenn nicht anders angegeben:
5 Jahre Garantie auf Rohrmotoren aller von uns verkauften Hersteller
3 Jahre Garantie auf Steuerungskomponenten und Sensoreinheiten
2 Jahre Garantie auf das reparierte oder erneuerte Bauteil einer bestehenden Anlage
1 Jahr Gewährleistung auf die Reparaturleistung
5 Jahre Gewährleistung bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, ansonsten 2 Jahre
7.2 Soweit die Firma Derscheidt in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen oder Zeichnungen nicht als verbindlich bezeichnet, haben diese lediglich indikativen Charakter. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
7.3 Soweit der gelieferte Gegenstand oder das Gewerk nicht die zwischen dem Kunden und der Firma Derscheidt vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemeine Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen der Firma Derscheidt erwarten konnte, ist die Firma Derscheidt zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Firma Derscheidt aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
7.4 Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so kann die Firma Derscheidt nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Die Firma Derscheidt kann die
Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
7.5 Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt oder der Kunde ausdrücklich eine weitere Nacherfüllung verlangt.
7.6 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die Firma Derscheidt die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
7.7 Die Firma Derscheidt behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Firma Derscheidt zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Die Firma Derscheidt wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
7.8 Die Firma Derscheidt übernimmt keine Gewährleistung bei Schäden an der Ware durch gewöhnliche Verschleißerscheinungen, unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen, Gewaltanwendung oder Reparaturversuche in Eigenregie.
7.9 Keine Mängel und somit auch kein Reklamationsgrund, stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an folgenden Werkstücken da:
– Raffstore / Jalousien: Abriebspuren an den Pulverbeschichteten Lamellen nach der Nutzung der Anlage. Der Abrieb kann durch umweltbedingte Ablagerungen auf den Profilen ( z.B. Russ, Staub, Sand etc. ) verstärkt werden.
– Rolltore / Rollläden: Durch das Auf und Abwickeln von Rolltorpanzern kann partiell Oberflächenabrieb entstehen, da die Aluminiumlamellen aneinander reiben. Gebrauchsspuren können bereits nach dem ersten Betätigen auftreten. Der Abrieb kann durch umweltbedingte Ablagerungen auf den Profilen ( z.B. Russ, Staub, Sand etc. ) verstärkt werden.
– Markisentücher: Wellen, Waschbrett oder Fischgrätenmuster sind bis zu einem zulässigen Grad laut BKTex Richtlinie zulässig. Herunterhängende Nähte an der Außenkante des Markisentuches können schon bei einer kurzen Nutzungsdauer auftreten, gerade im Bereich der Neubespannung.
Stoffe und Tücher: Vereinzelte Einschlüsse und kleinere Webfehler sowie Schatteneffekte durch knicke im Tuch bis zu einem gewissen Grad laut BKTex Richtlinie vertretbar.
– Pulverbeschichtung und Lackierungen: Die Oberflächenbeschichtung der gelieferten Ware erfüllt höchste Qualitätsansprüche. Die Beurteilung der Beschichtungsqualität nach RALGütesicherung (RAL RG631) hat ohne Hilfsmittel, für Außenbauteile in einem Abstand von 5m, für Innenbauteile in einem Abstand von 3m zu erfolgen.
Kleine Pickel, Kratzer, Schleifspuren und Schweißnähte, die aus diesem Abstand nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinen Mangel und somit auch keinen Reklamationsgrund dar.
7.10 Es wird auf die regelmäßige Pflege und Wartung der Produkte hingewiesen. Laut Hersteller hat diese mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Die Firma Derscheidt behält sich ein Ausschluss der Gewährleistung bei nicht Beachtung dieser Pflege und Wartungsanweisung vor.
7.11 Bei den durch die Firma Derscheidt hergestellten Fugen handelt es sich größtenteils um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche bei normalem Verschleiß von der Gewährleistung ausgenommen sind. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräumen, seitlichen Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassendächern oder Kopplungsstellen etc. kann die Dichtigkeit aufgrund der Verschleißerscheinungen nicht dauerhaft gewährleistet werden. Es werden keine thermischen Abdichtungen hergestellt.
§ 8 Montagehinweise und Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (Rohrmotoren, Bedienschalter, Heizstrahler, etc.) ist nicht automatisch im Auftragsumfang umfasst. Art und Umfang des Anschlusses wird im Angebot der Firma Derscheidt erläutert und beschrieben.
8.2 Die Entsorgung von Erdaushub (z.b. Pergolamarkisen, Lamellendächer etc.) bei Fundamentarbeiten, Pflaster- Betonier- oder sonstige Arbeiten für den Verschluss der Fundamentoberfläche etc. obliegt dem Kunden und sind nicht in dem Vertragsgegenstand und der vertraglich vereinbarten Vergütung (Montagekosten) enthalten.
8.3 Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadensersatz.
Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt, durch die Firma Derscheidt ausgeführt. Dies gilt ebenso für Verzögerungen wegen krankheitsbedingter Ausfälle der Monteure, extreme Verkehrslagen, Lieferverzögerungen der Zulieferer oder sonstige Fälle Höherer Gewalt.
8.4 Der Kunde ist auf Anfrage der Firma Derscheidt verpflichtet, dieser nachzuweisen, dass er Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die vertragsgegenständliche Anlage errichtet werden soll. Andernfalls hat der Kunde eine schriftliche Zustimmung zu Errichtung der vertragsgegenständlichen Anlage des rechtmäßigen Eigentümers vorzulegen.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Firma Derscheidt ein vertragsgegenständliches Werk störungsfrei herstellen kann. Dies gilt insbesondere für die Gewährleistung freier Zugänge zur Baustelle, die Sicherung empfindlicher Flächen oder Möbelstücke, die Mitteilung hinsichtlich unterirdischer, hinterwandiger oder sonst nicht äußerlich erkennbarer Leitungen o.ä., die Entfernung sonstiger Bausubstanzen, Stoffe oder Gegenstände, die eine ungehinderte Durchführung der Montage beeinträchtigen könnten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, der Firma Derscheidt auf eigene Kosten freien Zugang zu einem Wasser und einem gesicherten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.
8.6 Die Firma Derscheidt ist berechtigt, die Montage nicht zu beginnen oder abzubrechen, sollten die Voraussetzungen aus Ziffern 8.4 und 8.5 nicht gegeben sein.
8.7 Unterlässt der Kunde eine zur Herstellung des Werkes erforderliche Mitwirkung, kann die Firma Derscheidt, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Mitwirkung in Verzug der Annahme gerät, eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was die Firma Derscheidt infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwerben kann.
8.10 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte (z.B. Handwerker), die im Bereich der von der Firma Derscheidt zu montierenden Anlage, aber nicht im Pflichtenkreis der selbiger tätig sind, entsprechend dieser Ziffer 8 zu instruieren. Hinsichtlich solcher Mehrkosten, die der Firma Derscheidt im Rahmen von Störungen entstehen, die durch vorstehend bezeichnete Dritte verursacht werden, gilt Ziffer 5.4.
8.11 Ist ein herzustellendes Werk vor der Abnahme infolge eines von dem Kunden zu verantwortenden Umstandes (z.B. Mangelhaftigkeit zugelieferter Teil-/Leistungen, Anweisungen etc.) untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den die Firma Derscheidt zu vertreten hat, kann die Firma Derscheidt einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
8.12 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Kunden ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch die Firma Derscheidt.
§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 Die Firma Derscheidt haftet uneingeschränkt für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Firma Derscheidt nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Sofern die Firma Derscheidt wie vorstehend für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
9.4 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder die Mangelhaftigkeit der Ware arglistig verschwiegen wurde. Die Firma Derscheidt haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz von ihr zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
9.5 Die Firma Derscheidt haftet nur für eigene Inhalte auf unseren Webseiten und Katalogen. Soweit weiterführende Links den Zugang zu anderen Webseiten ermöglichen, ist die Firma Derscheidt für dort enthaltene fremde Inhalte nicht verantwortlich.
§ 10 Behördliche Genehmigungen
10.1 Die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ist u.U. genehmigungspflichtig.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten etwa erforderliche behördliche Genehmigungen vor Bauausführung einzuholen. Die Firma Derscheidt haften nicht für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und/oder Baustopps oder Geldbußen, die dem Kunden wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Bauordnungen auferlegt werden.
§ 11 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder in deren Zusammenhang personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO vorliegen. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung, welche Sie unter https://derscheidt.de/datenschutz/ einsehen können.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts, soweit nicht zwingendes internationales Verbraucherschutzrecht entgegensteht.
12.2 Bei Streitigkeiten mit Unternehmern gilt als Gerichtsstand Mainz als vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Die Europäische Kommission stellt unter nachfolgender Verlinkung eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Firma Derscheidt nicht verpflichtet.
12.4 Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.